Hallo,
wir vollstrecken gegen einen Schuldner, der in Deutschland eine Wohn- und Meldeanschrift hat (Einwohnermeldeamtsauskunft liegt vor), aber sich hauptsächlich in der Türkei aufhält. Wir wollen die Rente pfänden. Der Rechtspfleger verweigert den Erlass des Pfüb, da er sagt, der gewöhnliche Aufenthaltsort wäre nicht in Deutschland. Wir wissen jedoch, dass der Schuldner, wenn Posteingänge bei seiner Schwester vorliegen, informiert wird.
Ich bin jetzt sprachlos. Der Schuldner kassiert hier eine Rente und diese soll unpfändbar sein, weil der Pfüb nicht zugestellt werden kann? Der Rechtspfleger ist der Meinung, dass der Nachweis des Einwohnermeldeamtes nicht ausreicht.
Habt Ihr einen Tipp für mich?
Danke vorab