Hallo !
Folgendes Problem :
Mir liegt ein Vergütungsantrag für den Zeitraum 06.11.2017 - 31.03.2018 vor.
Der Betreuer wurde zum 06.11.2017 bestellt.
Damit er ab sofort quartalsmäßig abrechnen kann, stellt er den ersten Vergütungsantrag für den o.a.Zeitraum.
Hättet ihr wegen § 9 S.1 VBVG hier nun ein Problem damit die Vergütung wie beantragt auszuzahlen ? Meiner Meinung nach müsste er den Zeitraum auf 06.11.2017- 05.02.2018 abändern.