Hallo zusammen,
Immobilie einer GmbH & Co. KG wie auch der Wohnberechtigte, zu dessen Gunsten ein werthaltiges nachrangiges Wohnungsrecht im Grundbuch der Immo der Gesellschaft befinden sich jeweils in Insolvenz bzw. ist massezugehörig. Immo wurde versteigert. Der Wohnberechtigte hat bislang keine Anmeldung seines höchstpersönlichen Rechts (§ 1092 BGB) beim ZVG-Gericht vorgenommen. Nun meldet sein InsO-Verwalter das Wohnrecht bzw. einen von ihm ermittelte Kapitalbetrag auf das Wohnungsrecht beim ZVG-Gericht an und macht den Betrag, welcher grundsätzlich massezugehörig wäre, ggü. dem ZVG-Gericht im Rahmen der Erlösverteilung geltend. Wir (IV der GmbH & Co. KG) sollen hierzu nun Stellungahme abgeben. Ist der IV des Wohnberechtigten hierzu aufgrund des höchstpersönlichen Rechts seines Schuldners berechtigt bzw. die Anmeldung wirksam, insbesondere wenn der Berechtigte selbst sein höchstp. Recht gar nicht geltend machen will, da es eh in die Masse fällt? Muss diese Rechtsfrage das Versteigerungsgericht von Amts wegen oder ggf. nur auf unseren Antrag hin prüfen? Was passiert, wenn wir weiter der Berechnung des IV der Höhe nach widersprechen? Wird dann ein Sachverständiger eingeschaltet, welcher die Berechnung des Wohnrechts gem. dem Inhalt der Bewilligung vornimmt?