Hallo zusammen,
ein Einzelkaufmann ist verstorben und wurde von einer Erbengemeinschaft beerbt, die nun das Unternehmen fortführen will. Allerdings wird angemeldet, dass die Haftung der Erben für die in dem Betrieb des Handelsgeschäfts begründeten Verbindlichkeiten ausgeschlossen sein soll.
Ist ein solcher Ausschluss möglich? Gibt es eventuell Fundstellen?
Vielen Dank vorab!!!