Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Ergänzungspflegschaft.
Und zwar: Kind lebt nach Streitigkeiten mit den Eltern mit dessen Einverständnis bei den Großeltern. Die Sorge steht jedoch noch den Eltern gemeinsam zu.
Regelungen bezüglich des Unterhalts gibt es nicht.
Jetzt habe ich vom JA eine Anregung zur Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Ich weiß jetzt nicht so Recht, ob ich diese einfach ohne ein konkretes Verfahren anordnen kann.
Fragen:
Anregung oder Antrag?
Pauschal Einrichtung ohne ein konkretes Verfahren was anhängig ist?
Ich bin mir da ziemlich uneinig.
Lieben Dank schon mal