Ihr Lieben,
ich habe ein Verfahren vorliegen, in dem der Kindesvater Auskunft über seine Kinder von der Kindesmutter begehrt. Die Sache ist hochstrittig und begleitet von diversen weiteren Verfahren.
Mit dem Verfahren an sich habe ich keine Schwierigkeiten. Mir bereitet ein Randproblem Kopfzerbrechen:
Der KM wurde VKH bewilligt, eine Beiordnung wurde abgelehnt, weil die Vertretung durch einen RA nicht vorgesehen und notwendig sei.
Dem KV wurde ebenfalls VKH bewilligt, die Beiordnung wurde aus dem selben Grund abgelehnt. Nach einer Beschwerde hat das Beschwerdegericht die Beiordnung ausgesprochen, weil der Einzelfall dies rechtfertigt ( hochstrittige Eltern, Fähigkeit sich auszudrücken- KV hat angeblich Lese-Rechtschreibschwäche).
Die Kinder sind 11 Jahre und 8 Jahre alt.
Die Kindesmutter hat nun einen weiteren Anwalt für die Kinder beauftragt und beantragt natürlich VKH und Beiordnung.
Es ist mein erster Fall, in dem ich Kinder mit einem eigenen Anwalt erlebe.
Vertreter der Staatskasse hat sich gegen die Bewilligung ausgesprochen, da die Kinder nicht befugt sind, eigene Anträge zu stellen. Zum alten Verfahrensrecht vor 2009 habe ich eine Entscheidung gefunden. Da wurde das abgelehnt, weil die Kinder keine formell Beteiligten waren.
Nach aktuellem Recht müsste das ja nun anders sein, da die Kinder in Personensorgesachen immer beteiligt sind.
Ich habe dennoch Schwierigkeiten damit, da ich die Kinder ja eigentlich nur anhöre und dies auch vorhatte. Hätte ich dann Bedenken, dass sie die Sache nicht überblicken oder der Konflikt zwischen den Eltern es ihnen unmöglich macht, mir ihre Meinung neutral zu erzählen, hätte ich auf einen Verfahrensbeistand zurückgegriffen.
Da kommt dann aber § 158 Abs. 5 FamFG ins Spiel- wenn ein RA bestellt wurde, geht das nicht.
Ich habe auch Bedenken, dass die Kindesmutter einen neutralen Rechtsanwalt beauftragt hat, denn Ziel ist es ja, mit aller Macht die Auskunft an den KV zu verhindern. Es wird versucht, was geht, um Verfahren zu verlangsamen. Es ist doch eher so, dass sie jemanden beauftragt, der sie zusätzlich unterstützt.
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen?
Bedürftig sind die Kinder, da die KM nicht prozesskostenvorschussfähig ist. VKH bewilligen würde ich auch. Nur die Beiordnung macht mir Kopfzerbrechen....