Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall und wäre über Meinungen und Anregungen sehr dankbar:
Im Rahmen meiner Tätigkeit bin ich auf ein Grundbuch gestoßen, in dem in Abteilung I unter der Rubrik Eigentümer lediglich "ohne" eingetragen wurde. Diese Bezeichnung wurde im Rahmen eines Bodensonderungsverfahrens zur Beseitigung "ungetrennter Hofräume" von der Katasterbehörde festgelegt. Und zwar für zwei neu vermessene Flurstücke, die kein Nachbar oder irgendwer haben wollte.
Nunmehr gibt es einen Kaufinteressenten und er und die Notarin wissen nicht, wer über diese beiden Flurstücke verfügen darf. Die Notarin meinte, dass der Fiskus (analog bei herrenlosen Grundstücken) darüber verfügen könne. Dies sehe ich nicht so.
Kennt jemand so einen Fall und wer kann über das Grundstück verfügen?
Gruß Viola