habe urlaubsbedingt mal wieder eine Strafakte auf dem Tisch.
Kostenfestsetzungsantrag vom 01.03.2017. Nach Aufforderungwurde Geldempfangsvollmacht nachgereicht und Kosten am 1.10.2017 gegenStaatskasse festgesetzt. Beschluss dem Anwalt am 05.10.2017 zugestellt.
Mit Schriftsatz vom 15.11.2017 hat LJK Aufrechnung gegenüberdem Mandanten erklärt.
Mit Schriftsatz vom 05.12.2017 teilt der Rechtsanwalt der LJKmit, dass der Mandant seine Forderung bereits am 01.03.2017 an ihn abgetretenhat. Diese Abtretung war aber hier nicht bekannt. Das haben wir der LJK mitgeteilt.
Jetzt macht natürlich der Anwalt hier Stress, weil er immer noch nicht sein Geld hat.
Muss ich hier noch was veranlassen? Sollte es die Abtretung tatsächlich bereits am 01.03.2017 gegeben haben, hätte sie anstatt der Geldempfangsvollmacht vorgelegt werden können und nicht erst, wenn das Kind in Brunnen gefallen ist. Ich würde sagen, Pech gehabt. Oder wie seht ihr das?