Hallo zusammen,
ich bin nur eingeschränkt als Hinterlegunsrechtspflegerin tätig und habe mit dem folgenden Fall große Probleme.
Der Sachverhalt lautet wie folgt:
Ersteher aus einem Teilungsversteigerungsverfahren hinterlegte das Meistgebot. In der Spalte Empfangsberechtigte steht: Auf Ersuchen des Amtsgerichts - Versteigerungsabteilung.
Ersuchen der Versteigerungsabteilung vom 02.07.2018 ging nach Verteilungstermin im Versteigerungsverfahren in der HL Akte ein. Die Herausgabeanordnung erging am 05.07.2018. Am 19.07.2018 kam die Mitteilung der Justizkasse zur HL Akte, dass der Betrag wieder zurück gebucht wurde aufgrund fehlerhafter IBAN. Am 19.07.2018 teilte der Zahlungsempfänger seine neue Kontoverbindung zur HL Akte mit. Am 23.07.2018 teilte der Zahlungsempfänger erneut mit, dass eine Auszahlung noch nicht erfolgen soll, da das neue Konto noch nicht aktiv ist. Am 31.07.2018 wurde ein PfüB dem Amtsgericht zugestellt, in dem die Auszahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegenüber der Hinterlegungsabteilung gepfändet werden (Drittschuldner ist Amtsgericht-Hinterlegungsabteilung). Ich muss nun die Drittschuldnererklärung abgeben und bin unsicher.
Mit Rückbuchung der Zahlung steht für mich als Hinterlegungsrechtspfleger doch fest, dass das mir eingereichte Ersuchen vom 02.07.2018 in der Form nicht zu vollziehen ist. Es ist sozuagen "verbraucht". Ich habe nun die Versteigerungsakte gebeten (unter Beifügung der Mitteilungen des Zahlungsempfängers), mir ein berichtigtes vollzugsfähiges Ersuchen zu übergeben. Das Hinterlegungsverfahren ist formal und ich bin n.m. Ansicht an ein mir eingereichtes Ersuchen gebunden. Ein einfaches Abändern der Kontodaten in der Hinterlegungsakte geht daher nicht.
Das wiederum bedeutet, dass ich bis zum Eingang des "neuen" Ersuchens keins vorliegen habe, was den Zahlungsempfänger ausweist. In dem erneuten Ersuchen könnte ja aufgrund anderslautender Mitteilung des Zahlungsempfängers in der Versteigerungsakte ein anderer Zahlungsempfänger stehen.
Geht dann die mir vorliegende Pfändung ins Leere, da ich zum Zeitpunkt der Pfändung kein vollzugsfähiges Ersuchen mit Zahlungsempfänger = Pfändungsschuldner hatte?
Ich hoffe, ich habe verständlich geschildert. Vielen Dank schonmal!