Ich hoffe zuerst mal, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin. Nachlass schien mir für mein Problem nicht so ganz das passende zu sein. Es geht aber auch nicht um Zustellung oder ZV ....
Und zwar: In meinem Verfahren geht es um Auskunft einer Miterbin ggü. einer anderen Erbin. Erbfall war 2016 in der Schweiz. Ich habe einen Erbnachweis angefordert und eine Schweizer Erbenbescheinigung erhalten. Dort sind aufgeführt:
"Die gesetzlichen Erben sind
gemäß Art. 462 ZGB
1. Ehegatte A
gemäß Art. 457 ZGB
2. Kind B
3. Kind C
4. Kind D (Antragsteller)
5. Kind E
Der Erblasser hinterließ einen Ehe- und Erbvertrag vom ....
Die Erbschaft wurde angetreten.
Erbrechtliche Klagen sind vorbehalten"
Mein Problem: Es sind ausdrücklich aufgeführt die gesetzlichen Erben. Ich kenne aber den Inhalt des Erbvertrages nicht. Müsste nicht irgendetwas dazu erwähnt sein, dass es sich bei den gesetzlichen Erben auch um die eingesetzten Erben (so heißen in der Schweiz glaube ich gewillkürte Erben) handelt? Weiß jemand, wie das aufgebaut bzw. geregelt ist? Sonst ist die Erbenbescheinigung doch wertlos, wenn es nicht die "echten" Erben erwähnt