Hallo, habe mal wieder eine Fall mit Parteiauslagen:
KFB wurde schon (!) erlassen, Quotelung, nicht durch einen Anwalt vertretene Beklagtenseite trägt die höhere Quote, hat jedoch trotz Aufforderung vorab keine Kosten angemeldet.
Nun wurde der KFB zugestellt und jetzt werden auf einmal doch Kosten angemeldet. Es wird u.a. ausgeführt, dass aufgrund von gesundheitlichen Problemen ein Verwandter mit zum Prozess genommen wurde. Näheres wird hierzu nicht ausgeführt. Angemeldet wird nun der Verdientausfall dieses Verwandten für einen Tag (Monatseinkommen geteilt durch Anzahl der Werktage im Monat) sowie Auslagenpauschale i.H.v. 20,00€. Letztere wird denke ich nicht erstattungsfähig sein (höchstens einzelne, nachgewiesene Kopien)
Frage 1): wie verhält es sich mit dem bereits ergangenen KFB inkl. Quotelung? Nachfestsetzung wäre ja prinzipiell möglich...
Frage 2): Sind die Kosten des Verwandten erstattungshig?
Vielen Dank im Voraus.