Umschreibung Vollstreckungsklausel

  • Eine Vollstreckungsklausel bezügl. einer Grundschuld (Bestellung ist vor 15 Jahren erfolgt) soll auf die neue Gläubigerin B-Bank umgeschrieben werden. Vorausgegangen sind 4 Verschmelzungen nach der ursprünglichen Gläubigerin A-Bank.
    Genügt es, wenn in der neuen Vollstreckungsklausel aufgeführt wird:
    Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wird der B-Bank erteilt.
    Die Rechtsnachfolge der neuen Gläubigerin B-Bank ist nachgewiesen durch die Bescheinigung gem. § 21 BNotO des Notars Z vom 10.05.2018, welche in begl. Abschrift beigefügt ist.

  • Bei 4 Verschmelzungen ist die letzte Bank nicht Rechtsnachfolgerin der ersten Bank, zumindest nicht unmittelbar. Besser (mE auch erforderlich) wäre es, alle Rechtsnachfolgen anzugeben "...wird der Bank E als Rechtsnachfolgerin der Bank D, diese Rechtsnachfolgerin der Bank C, diese... Die Rechtsnachfolgen ergeben sich aus der Notarbescheinigung vom...des/der...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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