Eine Vollstreckungsklausel bezügl. einer Grundschuld (Bestellung ist vor 15 Jahren erfolgt) soll auf die neue Gläubigerin B-Bank umgeschrieben werden. Vorausgegangen sind 4 Verschmelzungen nach der ursprünglichen Gläubigerin A-Bank.
Genügt es, wenn in der neuen Vollstreckungsklausel aufgeführt wird:
Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wird der B-Bank erteilt.
Die Rechtsnachfolge der neuen Gläubigerin B-Bank ist nachgewiesen durch die Bescheinigung gem. § 21 BNotO des Notars Z vom 10.05.2018, welche in begl. Abschrift beigefügt ist.
Umschreibung Vollstreckungsklausel
-
-
Ich sehe da keine Probleme, wenn es so gemacht wird.
Zur Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolge BGH NJW 2017, 411
Formulierungsvorschlag, #21:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?87284-§-727-ZPO-Form-HR-Auszug&p=1142543&highlight=Altgl%C3%A4ubiger#post1142543 -
Bei 4 Verschmelzungen ist die letzte Bank nicht Rechtsnachfolgerin der ersten Bank, zumindest nicht unmittelbar. Besser (mE auch erforderlich) wäre es, alle Rechtsnachfolgen anzugeben "...wird der Bank E als Rechtsnachfolgerin der Bank D, diese Rechtsnachfolgerin der Bank C, diese... Die Rechtsnachfolgen ergeben sich aus der Notarbescheinigung vom...des/der...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!