Guten Morgen!
Ich habe hier ein Vormundschaftsverfahren für einen umF mit Staatsangehörigkeit Mali. Die Vormundschaft endet erst in knapp 2 Jahren (Volljährigkeit mit 21).
Der Vormund hat nunmehr ein Betreuungsverfahren angeregt; dessen Voraussetzungen liegen vor. Der Berufsvormund hat bereits Entlassung aus seinem Amt beantragt, da er fachlich nicht in der Lage ist, den Mündel bedarfsgerecht zu betreuen.
Nunmehr fragt der Betreuungsrichter bei mir an, "ob es möglich ist, die Vormundschaft nach dem Recht des Staates Mali vorzeitig zu beenden, damit Betreuung angeordnet werden kann (§ 24 Abs. 1 Satz 1 EGBGB).
Hat vielleicht jemand ein paar Tipps für mich?
Danke und ein schönes Wochenende!