Huhu ihr Lieben,
ich hab in einer Kostensache folgendes Problem:
KFB ist per Zustellungsurkunde rausgeschickt worden.
ZU-Urkunde ist unterschrieben zurück gekommen, ZU ist durch Einlegen in den Briefkasten erfolgt.
Sodann ist vollstreckbare Ausfertigung des KFBs raus, nunmehr ist der Umschlag mit dem vermeintlich zugestellten KFB ungeöffnet zurück gekommen. Es steht drauf unbekannt verzogen.
Laut EMA war der Schuldner zum Zeitpunkt der angeblicher ZU auch tatsächlich bereits woanders gemeldet.
Und nun? Vollstreckbare vAw einziehen? Neue ZU veranlassen?
Liebe Grüße