Öffentliche Zustellung einer Kündigung

  • Hallo zusammen,
    der Antrag Durchführung einer öffentlichen Zustellung einer Kündigung ist ja wohl eine Urkundssache.
    So einen Fall hatten wir hier noch nicht.
    Hat jemand ein Muster und könnte mir dieses zukommen lassen?
    Vielen Dank im voraus.

  • Seh ich auch so (mein Richter leider nicht).
    Wenn das Thema bei euch noch nicht "durch" ist, würde ich zunächst Richtervorlage mit der Bitte um Übernahme verfügen.
    Zur Begründung habe ich seinerzeit auf Arnold/Meyer-Stolte, RpflG 8. Auflage, Rn. 46 zu § 3 RpflG verwiesen. Danach handelt es sich um eine nicht dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
    OLG Nürnberg, Beschluss vom 8.11.2001 - 10 WF 3276/11 - lässt die Frage der Zuständigkeit offen.
    OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014 - 20 W 145/13 - schließt sich Arnold/Meyer-Stolte an, dass es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt und stellt die Angelegenheiten mit Verfahren nach § 176 Abs. 2 BGB gleich. Und diese Verfahren unterliegen der Zuständigkeit des Richters.
    Einen Versuch ist es auf alle Fälle "wert".

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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