Hallo zusammen,
im vorliegenden Fall schenkt A seinem Sohn B sein Grundstück.
Es soll sowohl eine Rückauflassungsvormerkung für A als auch eine Rückauflassungsvormerkung für die Ehefrau des A eingetragen werden. Diese ist nicht Eigentümerin.
Geht das? Oder müsste man eine Rückauflassungsvormerkung mit einem entsprechenden Gemeinschaftsverhältnis eintragen?