P-Konto, Lohn wird bereits bei Arbeitgeber gepfändet, Schuldner beantragt "Blankett-Beschluss" 850k Abs. 4, der auch entsprechend erfolgt.
1. Der Beschluss gilt dann für alle nach Datum des 850k Abs. 4 - Antrags eingegangenen Gutschriften des Arbeitgebers ? D.h., wenn z.B. am 05.08. Gutschrift August-Lohn erfolgte und am 15.08. 850k 4 Antrag, dann gilt die Blankett-Freigabe ("Freigabe aller zukünftigen Lohnzahlungen von Arbeitgeber xy...") erst für die danach erfolgten Gutschriften ab September ?
Müsste dann nicht isoliert noch für den August eine Freigabe des normalen Tabellenfreibetrages erfolgen, da ja auch ohne Blankettfreigabe ein Anspruch auf einen höheren Freibetrag für den Monat besteht, in dem der 850k Abs. 4 Antrag gestellt wird ?
2. Die Bank wird den Beschluss aber erst nach Eintreten der Rechtskraft - Notfrist 2 Wochen für sofortige Beschwerde - praktisch umsetzen ? Gibt es eine Möglichkeit dies zu beschleunigen bzw. gibt es hierzu eine einheitliche Vorgehensweise ?