Mir liegt vor Antrag auf Eintragung Erwerbsvormerkung und Antrag auf Eintragung Grundschuld beides gleichzeitig eingegangen. Erwerbsvormerkung und Grundschuld müssten im Gleichrang eingetragen werden, da keine Rangbestimmung getroffen wurde.
Auf Nachfrage beim Notar mit der Bitte um Klarstellung reicht dieser Schreiben ein in dem er im Namen der Beteiligten die Eintragung der Grundschuld im Rang vor der Erwerbsvormerkung bewilligt und beantragt. Das Schreiben ist ohne Unterschrift und Siegel, es steht nur sein Name und die Bezeichnung Notar darunter.
Ist diese Rangbestimmung formlos möglich, oder ist Unterschrift und Siegel erforderlich? (Vollmacht wurde ihm erteilt)