Guten Morgen,
über das Vermögen eines der GbR-Gesellschafter ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung haben die übrigen Gesellschafter gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag seinen Ausschluss und die Anwachsung seines Anteils an die übrigen Gesellschafter beschlossen. Er selbst war laut Gesellschaftsvertrag vom Stimmrecht hierbei ausgeschlossen. Das Protokoll der Versammlung und der Gesellschaftsvertrag liegen in der Form des § 29 GBO vor. Auch eine UB und eidesstattliche Versicherungen der verbleibenden Gesellschafter über den unveränderten Gesellschaftsvertrag hab ich. Beantragt ist die Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis. Der Insolvenzverwalter hat allerdings nicht mitgewirkt.
Nach allem, was ich bisher gefunden hab, muss ich dem Insoverwalter vor der Berichtigung noch rechtliches Gehör gewähren. Eine Berichtigungsbewilligung kann ich nicht verlangen.
Seht ihr das auch so?
Vielen Dank.