Da bieten sich je nach Fall-Gestaltung zwei gesetzliche Grundlagen an:
Einmal § 851 ZPO, den Weg beschreitet die von mir zitierte BGH-Entscheidung - und überdies hat der Schuldner hier eine Anspruch auf Natural-Restitution und damit zunächst keinen Geldanspruch.
Und dann auch 17 VVG direkt oder analog - den Weg beschreiten MüKo 35 Rdz 409 und FA Kommenar 35 Rdz 85.