Hallo
ich habe folgendes Problem:
der ukrainische Führerschein des VU wurde zunächst vorläufig und nunmehr rechtskräftig eingezogen.
Der VU lebte damals hier, als der FS mit Sperrvermerk zurückgesandt werden sollte, war der Aufenthalt aber bereits nicht mehr aktuell. Die Polizei hat dann rausgefunden, dass er zwischenzeitlich wieder in der Ukraine aufhältst sei, eine Anschrift ist seitdem nicht bekannt.
Nun wurde mir die Akte vorgelegt (ich habe die Abteilung gerade erst übernommen), weil die Geldstrafe verjährt ist.
was mache ich nun mit dem FS?
Über das KBA kann ja keine Rücksendung erfolgen, da es sich bei der Ukraine weder um einen EU noch EWR Staat handelt...
Rücksendung FS ausserhalb EU/EWR
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Strafvollstreckungsbeere -
14. November 2018 um 14:47
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Da der Aufenthalt unbekannt ist und offenbar auch nicht ermittelt werden kann, würde ich die Akte mit Führerschein weglegen.
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Da der Aufenthalt unbekannt ist und offenbar auch nicht ermittelt werden kann, würde ich die Akte mit Führerschein weglegen.
Letztendlich muss sich auch der VU um seiner Führerschein kümmern und sich melden. -
Hallo !
Ich habe die Tage einen ukrainischen FS an die Botschaft der Ukraine z.w.V.gesandt.
Das mache ich schon seit Jahren so, wenn ich den FS sonst nicht loswerden kann.
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