Im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der S-GbR finden sich in der Insolvenztabelle festgestellte Forderungen i.H.v, über 200.000,- €. Die GbR besteht aus den vier Gesellschaftern G 1-G 4, die der IV ja alle persönlich für diese Verbindlichkeiten in Haftung nehmen kann, § 93 InsO.
Frage: Wie kann der IV einen Vollstreckungstitel gegenüber den G 1- G 4 erlangen? Muss er den üblichen Weg über eine Klage gehen oder kann er die vorhandenen Tabellenblätter der S-GbR bereits zum Vollstrecken gegen G 1- G 4 benutzen?