Hallo!
Ich habe folgendes Problem und wäre unglaublich dankbar über den einen oder anderen Tipp:
Das Inso-Verfahren ist gem. § 200 InsO aufgehoben, das RSB-Verfahren läuft noch.
Der Anmeldegläubiger-Vertreter stellt einen Antrag gem. § 11 RVG gegen seinen eigenen Mandanten.....?????
Ich bin erst seit kurzem in der InsO, kann mir aber nicht vorstellen, dass das geht.....
Schöne Grüße