Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Runde. Wir als Nachlassgericht haben seit Januar vermehrt Probleme mit unseren Gemeinden im Bezirk. Konkret geht es um die Nachlasssicherung. In Baden-Württemberg ist hierfür nach LFGG ja auch die Gemeinde zuständig, sofern Gefahr im Verzug ist. Nun kommt es in letzter Zeit öfters vor, dass uns die Gemeinde Kisten mit Wertgegenständen (Geldbeutel, Schmuck, Bargeld) vorbeibringt. Meist sind es Fälle in denen keine Erben bekannt sind. Ich hätte Bedenken eine Nachlasspflegschaft wegen einer Uhr und Bargeld in Höhe von 50 € anzuordnen...
Bei uns besteht nun Unklarheit, wer für die Verwahrung der Gegenstände zuständig ist. Von anderen Nachlassgerichten habe ich gehört, dass diese keine Gegenstände annehmen und diese bei der Stadtkasse der jeweiligen Gemeinde hinterlegt werden, oder das Ordnungsamt hierfür zuständig sei.
Wie handhabt ihr das?