Der Betreute wird von seinem Bruder betreut und ist nun testamentarischer Erbe gemeinsam mit seinem Bruder geworden. Der Anteil des Betreuten unterliegt der Testamentsvollstreckung.
Der Bruder als sein Betreuer ist gleichzeitig der Testamentsvollstrecker.
Der Betreute ist mittelos und lebt im Heim. Der Bruder hat nun den Erbteil (mehr als 25.000 EUR) auf das bereits bestehende Tagesgeldkonto des Betreuten überwiesen.
Meines Erachtens hätte das Geld, welches der Testamentsvollstreckung unterliegt, nicht mit dem Geld zusammengeführt werden dürfen, welches der Bruder als Betreuer in seiner Vermögenssorge hat.
Was würdet ihr jetzt machen?