Hallo
ich habe ein Verfahren übernommen, in dem versucht wurde den Anordnungsbeschluss nach Australien per I-EgR zuzustellen.
Das I-EgR ist beim ersten Versuch nicht zu den Akten zurück gekommen. Die Post meinte, sie hätten es hier her weitergeleitet, aber es ist nirgends auffindbar.
Also habe ich nochmal den Anordnungsbeschluss gegen I-EgR zustellen wollen. Die Post meinte es sei versandt worden und wohl auch angekommen, der I-EgR kommt aber wieder nicht zurück.
Ich denke, dass es nicht sinnvoll ist, es weiter zu probieren bzw. wird es das Verfahren unnötig in die Länge ziehen, wenn wir bei jedem Beschluss ein halbes Jahr für die Zustellung brauchen.. Gibt es nicht eine andere Möglichkeit dafür? Kommt man irgendwie drumherum?