Hallo,
ich habe folgenden kniffligen Fall vorliegen.
Aufhebung des Verfahrens und Bestellung Treuhänder: 11.12.2018
Tod der Schuldnerin: 25.11.2018
Mitteilung des Ehegatte, dass Schuldnerin verstorben: 17.12.2018
Lt. Angaben des Ehegatten besteht eine Risikolebensversicherung.
Kann ich nun noch in ein Nachlassinsolvenzverfahren überleiten?