Hallo zusammen,
wie handhabt ihr das, wenn die Erklärung über die persönlichen Verhältnisse erst nach dem Termin eingegangen sind?
Ich habe vorliegenden Fall:
Der Beklagte hat PKH beantragt und mitgeteilt, dass die Erklärung nachgereicht wird. Am 17.10.2018 war ein Termin. Am 20.10.2018 ging die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein und am 19.10.2018 wurde das Verfahren mittels Urteils beendet.
PKH wird ab Antragstellung gewährt. Nun habe ich einige Fundstellen gefunden, dass Antragstellung zumindest den Eingang der Erklärung meint. Wie handhabt ihr das?
Ich würde nun zumindest die Terminsgebühr absetzen. Die Verfahrensgebühr müsste ja noch entstanden sein, da noch eine Rechtsmittelfrist bestand?