Hallo zusammen,
bei PKH/VKH/BerH ist ja grds. die Ansage bei SBG II erhalten die Ast die PKH usw. ohne Raten bzw. es muss keine Prüfung erfolgen soweit kein weiteres Einkommen da ist.
Wenn nun der Bescheid vorliegt, alles ordentlich ausgefüllt inwieweit lasst ihr euch das noch mittels Kontoauszügen belegen?
Ich hab das ganz gern und ist das meine Ermessensentscheidung? Ich hab hier vermutlich nen sehr eindeutigen Fall und die Ast hat auch nichts, aber über einen Monat würd ich mittels Kontoauszügen immer gern drüber sehen.
Wie macht ihr das? Wollt ihr die Kontoauszüge oder sagt ihr wenn das Formular da ist + Bescheid/EK nachweise/Mietvertrag dann geht das auch ohne?