Hallo,
bei uns wurde festgestellt, dass im Jahr 2004 eine Grundschuld bei der Übertragung eines Grundstücks nicht mit übernommen wurde. Dies soll nun nachgeholt werden. Rangprobleme bzw. Zwischeneintragungen liegen nicht vor. Ich habe als Anfänger in Grundbuchsachen nun Schwierigkeiten mit dem Eintragungstext.
Sollt man eintragen:
a) ...Eingetragen am 03.11.1983 und mit dem belasteten Grundstück von ...hierher zur Alleinhaft übertragen am ....2004 ("Tag, an dem die Grundschuld eigentlich übertragen werden sollte"). Hier vermerkt am "heute"
oder
b) ...hierher zur Alleinhaft übertragen am "heute"
Vielen Dank für die Unterstützung.