Hallo zusammen,
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass dem Käufer die Kosten für die Eintragung einer SH und einer Vormerkung für die Stadt/Gemeinde auferlegt werden (bei Baugrundstücken).
An anderen Gerichten wird die Auffassung vertreten, dass diese Kosten der Verkäufer zu tragen hat, wenn in der Urkunde steht, dass der Verkäufer beantragt die SH und die Vormerkung einzutragen. Nach dem Motto der Verkäufer ist Antragsteller und damit Kostenträger. Wenn in der Urkunde jedoch steht, dass sämtliche Kosten der Käufer zu tragen hat, dann lege ich ihm doch auch die Kosten für die SH und Vormerkung auf oder sehe ich das falsch?
Danke, für eure Hilfe