Huhu,
ich stelle zum ersten Mal Fiskuserbrecht fest.
Nun hat sich nach meiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Erbenermittler gemeldet.
Dieser möchte die Akte an das bei ihm gelegene Amtsgericht übersandt haben und möchte eine Erklärung unteschrieben haben, dass er ermächtigt wird Urkunden anzufordern.
Hier war 3 Jahre eine Nachlasspflegschaft anhängig.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Inwieweit gewähre ich hier Akteneinsicht und unterzeichne eine solche Erklärung? Wovon mache ich das abhängig?
Kann ich das grundsätzlich auch versagen?
Grundsätzlich entstehen ja zunächst einmal keine Kosten..
Liebe Grüße