Hallo zusammen,
ein e. V. möchte ein Grundstück erwerben. Laut Satzung ist für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 500 Euro die Zustimmung des Vorstands im Sinne von § 7 der Satzung (=Vos., stellv.Vors., Schriftführer, stellv. Schriftführer, Kassewart, stellv. Kassenwart) hinsichtlich Vertretung notwendig.
Reicht es aus, wenn der Vorstand eine Vorstandssitzung abhält und mir als Nachweis der Vertretungsmacht das Protokoll mit Unterschriftsbeglaubigung vorgelegt wird? Oder betrifft die Vorstandssitzung nur das Innenverhältnis des Vereins. Auch aus Stöber Rn. 3650 werde ich nicht ganz schlau. Es müssen nicht alle Vorstandsmitglieder zum Notar?