Mir hat ein Richter eine Akte vorgelegt, mit der Bitte um Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten gem. § 20 I Nr. 4a, II RpflG iVm § 118 Abs. 2 ZPO. Also PKH ist noch nicht bewilligt worden.
Das ist das erste Mal, dass ich eine Akte zur Prüfung im PKH - Bewilligungsverfahren vorgelegt bekommen habe. Nach § 20 Abs. 2 RpflG ist die Vorlage an den Rechtspfleger ja nur möglich, sofern es eine entsprechende Rechtsverordnung der Landesregierung oder der Landesjustizverwaltung gibt.
Und eben eine solche gibt es bisher in Niedersachsen meines Wissens nach nicht, oder doch? Ich konnte jedenfalls im Internet nicht fündig werden. Und auch meine Kollegen haben bisher nichts davon gehört.