Berechnung Pfändungsfreibetrag

  • Ich bräuchte nochmal eure Hilfe.

    Ein neuer Unterhaltspfänder, gepfändet wird das Bankkonto.
    Der JA pfändet übergegangene Unterhaltsrückstände (aus 2003) für inzwischen 2 volljährige Kinder (28 und 26 Jahre).
    Der Schuldner ist verheiratet und hat 3 minderjährige Kinder die bei ihm leben (also Naturalunterhalt).

    Welchen Freibetrag setze ich dem Schuldner fest?

    Sind die Rückstände im gleichen Rang wie die minderjährigen Kinder? Also Freibetrag= Grundbetrag für Schuldner zuzüglich 3/5 des Mehrbetrages
    oder
    sind die Rückstände jetzt, durch Volljährigkeit, nachrangig gegenüber den minderjährigen Kindern und dem Ehegatten? Welchen Freibetrag würde er den dann bekommen? Grundbetrag zuzüglich 4/4 des Mehrbetrages macht ja dann keinen Sinn... oder?

    Vielen Dank im Voraus.

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