Mein Betreuter muss von dem Betreuten Wohnen nach der Kurzzeitpflege (§ 39c SGB V) in die vollstationäre Pflege wechseln. Das Apartment muss bis zum 30.04.2019 geräumt und gereinigt übergeben werden. In dem Zimmer befindet sich ein gebrauchter Fernseher, welchen er nicht mitnehme kann. Eine Einlagerung kommt sinnvoll nicht in Betracht. Nun stellt sich die Frage, was damit tun? Wer hätte einen Vorschlag?
Fernseher im Betreuten Wohnen
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