Ich habe einen Berufsbetreuer der für seinen Betreuten einen Beratungshilfeschein beantragt. Der Betreuer wurde in der Sache auch bereits tätig, für mich sieht alles danach aus, als will er die Beratungshilfe für sich, da er die Sache klären will und nicht für einen RA. Geht das denn?
Grundsätzlich hätte ich hier wohl für einen RA einen Schein gegeben.
Danke!