Kein Ersatztestamentsvollstrecker

  • Hallo ich hätte eine kleine Frage zu einem Fall.

    In einem gemeinschaftlichen Testament wurden der Überlebendeund die Söhne zu Erben eingesetzt.

    Der Überlebende erhält den Nießbrauch an den Erbteilen derAbkömmlinge.

    Zudem sollte der Überlebende Testamentsvollstrecker werden.
    Ersatztestamentsvollstreckung wurde nicht bestimmt.
    Ein Sohn teilt nun mit, dass der Überlebende aufgrund schwerer Demenz das Amt des TV nicht annehmen könne und stattdessen er das Amt antrete und auch eine Generalvollmacht habe.

    Meine Frage wäre, ob dies möglich ist. Eigentlich müsste das Nachlassgericht keinen Ersatztestamentsvollstrecker benennen, da auch kein Ersuchen im Testament bestimmt ist. Ich denke die Testamentsvollstreckung sollte den überlebenden Ehegatten schützen und müsste dann nicht ein Dritter für das Amt vorgeschlagen werden?

    Danke!

  • Was hätte denn die Aufgabe der Ehefrau als Testamentsvollstreckerin sein sollen? Also wie ist es im Testament formuliert?

    Es heißt nur, der überlebende Ehegatte ist zumTestamentsvollstrecker ernannt mit allen Rechten und Pflichten.
    Außerdem soll die Auseinandersetzung ausgeschlossen sein,solange der überlebende Ehegatte lebt.

  • Ich sehe in dieser Formulierung ein konkludentes Ersuchen nach § 2200 BGB.

    Fraglich, ob ich den Sohn zum TV bestimmen würde. Wohl eher nicht.

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  • Jedenfalls könnte er mangels Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens keine Erbauseinandersetzung durchführen.

    Aber natürlich hat TL recht: Die Interessenkollision dürfte auf der Hand liegen.

    Für den Fall, dass sich die TV nur auf die Erbteile der Kinder erstreckt (der Sachverhalt ist insoweit nicht ganz klar): Wie sollte der Sohn bezüglich seines eigenen Erbteils Testamentsvollstrecker sein können? Das ist rechtlich gar nicht möglich.

  • Ich sehe in dieser Formulierung ein konkludentes Ersuchen nach § 2200 BGB.

    Fraglich, ob ich den Sohn zum TV bestimmen würde. Wohl eher nicht.


    Ich hätte hierzu nochmal eine Frage.
    Ich hatte dem Sohn dies so mitgeteilt und dass dasNachlassgericht, wenn ein Bedürfnis besteht, eine unabhängige Person als TV ernennen würde.
    Jetzt schreibt doch die Ehefrau und gibt an, sie sei geistig immer noch in der Lage und der Sohn wollte ihr wohl nur die Arbeit abnehme. (davon war zuvor aber nie die Rede, da vom Sohn nur angegeben wurde,die Ehefrau des Erblassers habe Demenz und daher möchte der Sohn das Amt annehmen).
    Die Ehefrau gibt jetzt aber an, sie werde das Amt persönlich annehmen, damit das Prozedere erledigt sei.

    Jetzt würde ich hier dann die Annahmebescheinigung machen und damit wäre die Sache erledigt, oder könnte theoretisch in einem solchen Fall, wenn die Frau damit einverstanden ist, der Sohn das Amt annehmen?

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