Hallo zusammen,
Die Betreuerin ist die Ehefrau des Betroffenen. Beide sind Eigentümer eines Grundstücks je zur Hälfte. Die Betreuerin möchte das Grundstück an deren gemeinsamen Sohn übertragen.
Der Übergabevertrag soll bezüglich dem Anteil des Betroffenen vollentgeltlich übertragen werden, in dem die Übertragung gegen Schuldübernahme bzw. Ablösung der Verbindlichkeiten bei der Bank sowie Vorbehalt eines Wohnungsrechts erfolgen soll. Die Differenz zum Verkehrswertder Miteigentumshälfte soll in Geld aufgezahlt werden.
Sachverständigengutachten zum Wert des Grundstücks als auch den Wert des Wohnungsrechts werden dann noch eingeholt.
Der Notar bittet die Beteiligten darum im Vorfeld mit dem Betreuungsgericht klären zu lassen, ob die vorgesehene Gestaltung genehmigungsfähig ist. Daraufhin wird er einen Urkundenentwurf erstellen.
Ein Ergänzungsbetreuer würde dann auch noch zu bestellensein.
Hättet ihr Bedenken, bei dieser Gestaltung des Vertrages, wäre noch etwas zu beachten?