Hallo,
ich konnte leider über die Suchfunktion nichts finden und komme alleine nicht weiter. In Kurzform:
Wir haben für den Gläubiger die künftige zu erwartende Rente (gesetzliche Rente) des Schuldners gepfändet. Der Schuldner hat bisher noch keine Rente beantragt. Ein weiterer Gläubiger hat bereits vor einigen Jahren ebenfalls die gesetzliche Rente des Schuldners gepfändet. Wir gehen davon aus, dass seinerzeit als Anspruch im Pfüb angegeben wurde "Rente" und nicht "künftige Rente" o.ä.
Nach meiner Meinung dürfte diese Pfändung eventuell ins Leere gehen, da der Schuldner ja noch keine laufende Rente bezieht
Lieg ich damit richtig? Das spräche natürlich dann bei der Rangfolge zu unseren Gunsten. Die Rentenversicherung sieht es leider nicht so wie wir.
Ich würde mich über Eure Meinungen freuen