Hallo, ich brauche mal ein paar Anregungen.
Der Antragstellerin wurde in einer Mietangelegenheit (schwere Wohnungsmängel) Beratungshilfe bewilligt. Der Anwalt hat beraten und vertreten (Schriftsatz an den Vermieter wurde vorgelegt) und auch seine Vergütung abgerechnet. Die Antragstellerin beantragt nun erneut Beratungshilfe in der gleichen Angelegenheit und trägt vor, der Anwalt würde mit dem Vermieter unter einer Decke stecken und nichts unternehmen. Nun ja, zumindest ein Schreiben hat er wohl aufgesetzt und grundsätzlich erteile ich keine weiteren Berechtigungsscheine. Einerseits Andererseits gehe ich davon aus, dass das Mandatsverhältnis schwer belastet ist, wenn solche Vorwürfe erhoben werden.
Würdet Ihr einen neuen Berechtigungsschein erteilen?
Vielen Dank im Voraus.