Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage. Kann mir jemand sagen, wo der Unterschied zwischen einem Vorführbefehl und einem Haftbefehl in der Strafvollstr. liegt? Ich meine damit, hat die Polizei bei beiden die gleichen Möglichkeiten, oder inwieweit hat sie bei einem Vorführer geringere Kompetenzen? Ich finde dazu leider nix.
Vielen Dank.