Hallo zusammen,
Ich habe eine (vielleicht blöde) Frage:
In welcher Form hat eig. ne vorläufige Streitwertfestsetzung stattzufinden?
Ich sehe es ganz häufig, dass ne vorläufige Streitwertfestsetzung so passiert:
Verfügung:
1.) Termin wird bestimmt auf
2.) Ladung herausgeben
3.) vorläufiger Streitwert 3.000,00 €
4.) WV zum Termin
Später ergeht dann n Urteil o.Ä. ohne weitere Streitwertentscheidung.
Ich bin jetzt etwas unsicher, ob eig. ne verwertbare vorläufige Festsetzung des Streitwerts stattgefunden hat.
Die Kommentare sprechen ziemlich einhellig davon, dass (auch) die vorläufige Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss erfolgt.
Wie ist das bei euch? wird da n "richtiger" Beschluss gemacht, oder legt ihr das "als Beschluss" aus, oder schert ihr euch net drum und nehmts so hin?