Hallo,
ich wurde über die Suche nicht fündig.
Beklagter ist in der ersten Instanz nicht anwaltlich vertreten und verliert den Prozess.
In der Berufungsinstanz wird der Beklagte nun anwaltlich vertreten (eine Vollmacht liegt nicht in der Gerichtsakte). Auch in der zweiten Instanz verliert der Beklagte.
Nun reicht der Kläger einen KFA für beide Instanzen gegen den beklagten ein.
Wie geht ihr in solchen Fällen vor? Oder würdet ihr das Kostenfestsetzungsverfahren ausschließlich mit dem Beklagten führen, solange nicht (vom Beklagten oder seinem Anwalt) ausdrücklich zum Beispiel im Rahmen der Anhörung mitgeteilt wird, dass der Vertreter auch für das Kostenfestsetzungsverfahren bevollmächtigt ist?
LG