Hallo,
ich habe einen Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren, der keine Stundung, jedoch aber Restschuldbefreiung beantragt hat. Nun teilt der Insolvenzverwalter mit, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nicht nachkommt (keine Nachweise für Unterhaltszahlungen).
Wie ist eure Handhabe in solchen Fällen? Mit Aufhebung der Stundung (mit der Konsequenz des § 207 InsO) kann ich ja nun nicht drohen. Warte ich jetzt einfach ab, dass ein Gläubiger evtl. einen Versagungsantrag stellt und lege die Akte wieder auf Frist?
Sämtliche Kostenvorschüsse etc. wurden bezahlt.