Hallo!
Ich habe vorliegend 2 Miteigentümer, die zu je 1/3 bzw. 2/3 im Grundbuch stehen. Das Grundstück soll gemäß § 3 WEG geteilt werden. Im Vertrag ist die Rede davon, dass insgesamt 5 Wohnungen entstehen sollen.
In dem vorliegenden Fall wurden nach dem Vorbild von § 8 WEG einfach 5 Miteigentumsanteile gebildet.
Wenn ich die Literatur richtig verstehe, muss jedoch jedem Miteigentumsanteil, die ja schon bestehen, das Sondereigentum an einer Wohnung eingeräumt werden. In meinem Fall müssten also theoretisch die Miteigentumsanteile am Grundstück verändert werden. Dieser Vorgang macht theoretisch auch die Vorlage einer UB erforderlich.
Ist das insoweit korrekt? In Abt. II steht noch ein Nießbrauch (nur lastend auf einem Anteil) eingetragen, des Weiteren bestehen Grundschulden. Diese müssten ja theoretisch auch noch zustimmen oder?