Ich habe folgenden Fall:
Am 01.06. ist ein Antrag auf Änderung einerTeilungserklärung eingegangen. Dieser beinhaltet unter anderem die Unterteilung einer Einheit sowie Abspaltung von Miteigentumsanteilen, welche mit neu gebildetem Sondereigentum verbunden werden (Umwandlung Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum).
Am 03.06. geht ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung und einer Grundschuld bezüglich einer neu gebildeten Einheit ein, welche aufgrund der oben genannten Unterteilung entstehen wird.
Sodann geht am 05.06. ein Antrag auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken ein, welcher fast alle Einheiten betrifft.
Der Antrag auf Änderung der Teilungserklärung ist nicht vollzugsreif, da diverse Zustimmungen von dinglich Berechtigten sowie eineAbgeschlossenheitsbescheinigung fehlen. Daher meiner Meinung auch nicht rangwahrend aufgrund der fehlenden Zustimmungen.
Der Antrag auf Eintragung der Zwangssicherungshypotheken ist ebenfalls nicht vollzugsreif, da vollstreckungsrechtliche Mängel vorliegen.
Meiner Meinung nach stehen die Anträge in existenzieller Konkurrenz zueinander. Meine Frage ist nun: Wie gehe ich am besten mit dieser Situation um?
Hat derjenige Glück gehabt, der zuerst einen vollzugsreifen Antrag vorlegt? Durch den Vollzug des einen Antrages ergeben sich ja dann weitere Beanstandungen bezüglich des anderen Antrages…
Vielen Dank vorab!