Hülfe!
Ich habe mich stundenlang durch einen üblen Antrag gekämpft und stehe jetzt nur noch vor einem einzigen praktischen Problem wie der Ochs vorm Berge:
Im Grundbuch sind die Grundpfandrechte III/1-16 eingetragen. Bezüglich der Rechte III/8-16 wird bewilligt und beantragt einzutragen, dass der gesetzliche Löschungsanspruch des Eigentümers nach § 1179a BGB "in Bezug auf alle jeweils vor- oder gleichrangigen Grundpfandrechte, soweit vorstehend aufgeführt" und nach § 1179b BGB ausgeschlossen wird.
Muss ich jetzt bei jedem Recht III/8-16 eintragen, dass der gesetzliche Löschungsanspruch gegenüber den Rechten III/1,2,3,4,5,6,7, und dann bei z. B. III/10 noch: 8,9 ausgeschlossen wird, oder geht das auch anders?
Wie Ausschluss des Löschungsanspruchs eintragen
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Ja, nein.:D
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Ja, nein.:D
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Ja, nein.:D
P.S.: Jetzt weiß ich wenigstens, dass ich nicht sinnlos Lebenszeit bei der Eintragung vergeudet habe. Ich dachte, ich mache es mir zu kompliziert.
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Ja, nein.:D
Dann die Langfassung für Außenstehende:
Zitat omawetterwax: "Muss ich jetzt bei jedem Recht III/8-16 eintragen, dass der gesetzliche Löschungsanspruch gegenüber den Rechten III/1,2,3,4,5,6,7, und dann bei z. B. III/10 noch: 8,9 ausgeschlossen wird ja, oder geht das auch anders? nein"Die omawtterwax kennt meine ausschweifenden Antworten schon ganz gut.;)
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Ja, nein.:D
Dann die Langfassung für Außenstehende:
Zitat omawetterwax: "Muss ich jetzt bei jedem Recht III/8-16 eintragen, dass der gesetzliche Löschungsanspruch gegenüber den Rechten III/1,2,3,4,5,6,7, und dann bei z. B. III/10 noch: 8,9 ausgeschlossen wird ja, oder geht das auch anders? nein"Die omawtterwax kennt meine ausschweifenden Antworten schon ganz gut.;)
Okay. Habs gecheckt.
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