Hallo
Ich habe hier eine Dame, die mit schöner Regelmäßigkeit auf der RASt auftaucht und Klage erheben will. Die Klagen sind alle - mehr oder weniger offensichtlich - ziemlicher Schwachsinn. Aber sie will das halt - unbedingt.
Heute wollte sie mal wieder irgendetwas einklagen - und als ich auf die Kostenfolge hinwies, sagte sie, dass sie es sich ja in den nächsten Wochen nochmal überlegen könne.
Ich: ???
Sie: Na, wenn ich den Gerichtskostenvorschuss nicht einzahle, dann ist das ja wie nicht geklagt...
Ich hab da so noch nie drüber nachgedacht (Wer erhebt schließlich Klagen mit der Absicht diese dann nicht weiter zuverfolgen?). Trifft das zu? Wird bei nicht gezahltem Kostenvorschuss einfach weggelegtund fertig? Also "Nicht gezahlt wie nicht geklagt"?
Ich tendiere dazu mich beim nächsten Mal zu weigern eine Klage zuprotokollieren, bei der die Klägerin nicht beabsichtigt den Vorschuss einzuzahlen. Ich bin doch kein Bespaßungsbüro…
Sachen gibt’s…